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Gemeinde Vettweiß

Ehrenamtspreis

Die Gemeinde Vettweiß vergibt einen Ehrenamtspreis

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Verleihung eines Ehrenpreises zur Stärkung des Ehrenamtes und der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeinde Vettweiß

Entsprechend der durch den Gemeinderat beschlossenen Richtlinien verleiht die Gemeinde Vettweiß als Anerkennung und zur Stärkung des Ehrenamts und der ehrenamtlichen Tätigkeit jährlich einen Ehrenpreis. Ausgezeichnet werden können Einwohnerinnen und Einwohner, Vereine und Institutionen, die sich in besonderem Maße und uneigennützig für das Gemeinwesen engagiert haben. Personen, bei denen die Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Gemeinde Vettweiß Anwendung findet, und hauptamtlich im sozialen bzw. kulturellen Bereich Tätige bleiben unberücksichtigt. Der Ehrenpreis wird als Geldgeschenk zusammen mit einer Urkunde verliehen. Eine Aufteilung des Geldpreises auf zwei Preisträger ist möglich. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Vettweiß sowie Vereine, Verbände und andere Institutionen sind vorschlagsberechtigt. Der Vorschlag soll eine kurze Begründung enthalten. Die Auswertung der eingereichten Vorschläge und die Entscheidung über den/die Preisträger erfolgt durch eine Jury in nichtöffentlicher Sitzung.

Vorschläge können jederzeit in einfacher Schriftform dem Bürgermeister, Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß, E-Mail: buergermeistervettweissde, bzw. dem Ortsvorsteher oder örtlichen Ratsvertreter, zugeleitet werden.

Richtlinien für die Verleihung eines Ehrenpreises zur Stärkung des Ehrenamtes und der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeinde Vettweiß

Präambel

Das ehrenamtliche Engagement ist unverzichtbarer Bestandteil des Gemeinwesens, das von der Mitgestaltung und Mitwirkung seiner Menschen lebt. Uneigennütziges Engagement, das oftmals nach außen nicht in Erscheinung tritt, ist deshalb in jeder Beziehung zu unterstützen und zu fördern. Daher wird als Erkennung besonderer ehrenamtlicher Tätigkeit im Dienste der Gemeinschaft jährlich ein "Ehrenpreis" vergeben.

Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat folgende Richtlinien beschlossen:

  1. Die Gemeinde Vettweiß verleiht als Anerkennung und zur Stärkung des Ehrenamtes und der ehrenamtlichen Tätigkeit jährlich einen Ehrenpreis.
  2. Ausgezeichnet werden können Einwohnerinnen und Einwohner, Vereine und Institutionen, die sich in besonderem Maße und uneigennützig für das Gemeinwesen engagiert haben. Personen, bei denen die Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Gemeinde Vettweiß Anwendung findet, und hauptamtlich im sozialen bzw. kulturellen Bereich Tätige bleiben unberücksichtigt.
  3. Der Ehrenpreis wird als Geldgeschenk in Höhe von 500 € zusammen mit einer Urkunde verliehen. Eine Aufteilung des Geldpreises auf zwei Preisträger ist möglich.
  4. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Vettweiß sowie Vereine, Verbände und andere Institutionen sind vorschlagsberechtigt. Zur Einreichung von Vorschlägen ist im Amtsblatt der Gemeinde Vettweiß und durch Aushang in den Bekanntmachungskästen aufzurufen. Der Aufruf im Amtsblatt soll alle zwei Monate erfolgen. Vorschläge können jederzeit in einfacher Schriftform dem Bürgermeister, ggf. über den Ortsvorsteher oder örtlichen Ratsvertreter, zugeleitet werden. Der Vorschlag soll eine kurze Begründung enthalten.
  5. Die Auswertung der nach Punkt 4. eingereichten Vorschläge und die Entscheidung über den/die Preisträger erfolgt durch eine Jury in nichtöffentlicher Sitzung. Der Tagungstermin wird durch den Haupt- und Finanzausschuss festgelegt. Dieser soll im dritten Quartal eines jeden Jahres stattfinden. Der Jury gehören an: - der Bürgermeister als Vorsitzender - je ein Mitglied der im Rat vertretenen Gruppierungen. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Über die Beratung und Entscheidung der Jury ist eine Niederschrift in einfacher Form zu fertigen, über deren Inhalt ohne Namensnennungen, mit Ausnahme des/der Preisträger, vor der Aushändigung des Preises im Amtsblatt zu berichten ist.
  6. Die Aushändigung des Ehrenpreises findet in einer Ratssitzung statt und wird durch den Bürgermeister vorgenommen.

Erläuterungen und Hinweise