Kontaktformular
Hinweis zur Eröffnung des Zugangs mittels elektronischer Kommunikation
Die Gemeinde Vettweiß bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation an. Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.
Die Gemeinde Vettweiß hat einen entsprechenden Zugang unter folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet:
E-Mail (unverschlüsselt, ohne Signatur)
Für die formfreie elektronische Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verschicken einer unverschlüsselten E-Mail an die Gemeinde Vettweiß eine unbefugte Kenntnisnahme oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg nicht ausgeschlossen werden kann.
De-Mail (verschlüsselt, schriftform-wahrend)
Die Gemeinde Vettweiß ist über De-Mail unter der folgenden Adresse elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen:
Die Übermittlung von De-Mails an die Gemeinde Vettweiß ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption "absenderbestätigt" gewählt wurde.
Kontaktformular mit eID-Funktion (verschlüsselt, schriftform-wahrend)
Die Gemeinde Vettweiß ist auch über ein Kontaktformular mit eID-Funktion sicher zu erreichen. eID meint den elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes. Damit können Sie der Gemeinde Vettweiß eine verschlüsselte und signierte Nachricht incl. Dokument im Anhang senden. Sie benötigen für das schriftform-wahrende Kontaktformular einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion sowie ein Kartenlesegerät. Mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion können Sie Ihre Identität online sicher nachweisen.
Die Verwendung des Kontaktformulars ist auch für den formlosen Schriftverkehr (ohne eID) möglich. Damit ist die Schriftform aber ausdrücklich nicht gewahrt.