Briefwahl beantragen
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes
- persönlich oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Ihre Briefwahlunterlagen können Sie online hier (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterlagen via QR-Code zu beantragen. Über den QR-Code, der sich auf Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet, werden die Daten zum Wahlberechtigten schon automatisiert befüllt, nur das Geburtsdatum muss noch eingetragen werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt an die Gemeinde zurücksenden können.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Die Gemeindebehörde versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).
Die Unterlagen können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. In diesem Fall können Sie alternativ Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Unionsbürger
Die Teilnahme der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger an der Europawahl
Die Europawahl ist eine weitere demokratische Wahl, bei der Bürgerinnen und Bürger aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit haben, ihre Vertreter im Europäischen Parlament zu wählen. Ein herausragendes Merkmal dieser Wahl ist die Tatsache, dass Unionsbürger in ihrem Aufenthaltsland an der Wahl teilnehmen können, sofern sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und einen entsprechenden Antrag stellen. Nach den europäischen Rechtsvorschriften variieren diese Anforderungen je nach Mitgliedsstaat. In der Bundesrepublik Deutschland wird im Moment über entsprechende Bekanntmachungen auf das Recht hingewiesen. Die Bekanntmachung ist über die Internetseite der Gemeinde Vettweiß aufrufbar. Die weiteren Informationen zur Wahl führen auch zu den jeweiligen Antragsvordrucken.
Die Teilnahme von Unionsbürgern an der Europawahl in ihrem Wohnsitzland unterstreicht die grundlegende Idee der europäischen Integration und fördert die demokratische Legitimität des Europäischen Parlaments. Durch die Möglichkeit für Unionsbürger, an diesem Prozess teilzunehmen, wird die Vielfalt und Einheit der europäischen Bevölkerung symbolisiert und gestärkt. Somit wird die aktive Beteiligung an der Gestaltung der EU-Politik gewährleistet.
Wahlhelfer gesucht!
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Gemeinde Vettweiß gesucht
In den Städten und Gemeinden Europas sind in diesem Juni bis zu 64,9 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, die Mitglieder des Europaparlamets zu wählen. In Vettweiß sind es knapp 8.000, die an die Urne gehen könnten. In 15 Wahlbezirken und drei Briefwahlvorständen fällt dann interessante Arbeit an. Die Organisation und Abwicklung von Wahlen ist in den Gemeindeverwaltungen allerdings immer wieder eine Herausforderung.
Die Europawahl macht da keine Ausnahme.
Haben Sie Interesse, die Wahl ehrenamtlich zu unterstützen?
Viele Helferinnen und Helfer sind dringend notwendig.
Der reibungslose Ablauf am Wahltag ist nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer möglich. Für die Gemeinde Vettweiß werden rund 130 Unterstützer benötigt. Die Aufgabe besteht darin, den Ablauf in den Wahllokalen zu begleiten, dabei die Sicherheit der Wahl zu gewährleisten und letztendlich die Stimmen auszuzählen. Jede und jeder Wahlberechtigte in der Gemeinde Vettweiß darf dabei unterstützen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlvorstände werden aus „alten Hasen“ und neuen Teilnehmern gemischt, so dass Neugierde auf Erfahrung treffen kann. Erstwähler/innen sind herzlich eingeladen. Für eine Europawahl sind diesmal erstmalig auch 16-jährige wahlberechtigt und damit alt genug, auch als Wahlhelfer zu fungieren.
Das Wahlgeschäft dauert am Wahltag von 8 – 18 Uhr. In dieser Zeit haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimmen abzugeben. Die Arbeitszeit der Helfer beginnt eine halbe Stunde vorher und dauert am Abend auch etwas länger. Der Tag wird in Schichten eingeteilt. Ab 18 Uhr werden gemeinsam die Stimmen ausgezählt.
Das Erfrischungsgeld für Wahlhelfer beträgt 35 Euro in allen Ämtern.
Vereine können sich wieder als Gruppe mit acht Personen melden. Dann gibt es zum Erfrischungsgeld noch 100 Euro für die Vereinskasse dazu.
Alle Interessenten, die ihre Gemeinde bei der Europawahl 2024 unterstützen möchten, können sich ab sofort im Rathaus bei dem zuständigen Sachbearbeiter Albert Müller, unter der Rufnummer 02424/209-204 oder per E-Mail an wahlenvettweissde melden.
Alles Wichtige zur Wahl auf einen Blick
Alles Wichtige auf einen Blick
Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament wird am 09. Juni 2024 stattfinden. Die Bundesregierung hat den Wahltermin im Bundesgesetzblatt (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.
Grundlage ist nicht ein einheitliches europäisches Wahlrecht, sondern nationale Wahlgesetze, in der Bundesrepublik Deutschland das Europawahlgesetz und die Europawahlverordnung.
In Deutschland wurde zuletzt am Sonntag, dem 26.05.2019, gewählt. Nach der Europawahl wurden insgesamt 705 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 96 an Abgeordnete aus Deutschland.
Absenkung des Wahlalters
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wahlgebietseinteilung
Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Das Gemeindegebiet Vettweiß ist in 15 Wahlbezirke zur Stimmabgabe eingeteilt.
Wahlberechtigte in der Gemeinde Vettweiß
In der Gemeinde Vettweiß werden ca. 7840 Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage
1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 6a Absatz 1 EuWG bzw. § 6a Abs. 2 EUWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte Deutsche werden in das Wählerverzeichnis der Gemeinde von Amts wegen aufgenommen, für die sie am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) gemeldet waren.
Wahlberechtigt sind auch die nach § 12 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen (Auslandsdeutsche). Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Da bei der Europawahl jeder wahlberechtigte Unionsbürger sein aktives Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben kann, müssen Unionsbürger bei Teilnahme an der Europawahl in ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde einen förmlichen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) stellen, wenn sie nicht schon auf Antrag bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einen späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren und sie ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind.